Bundesstiftung Mutter und Kind

Anträge auf finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens" wurde ins Leben gerufen, um Frauen und Paaren in finanzieller Notlage die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

So können über die Stiftung finanzielle Hilfen für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung, Babymöbel oder Renovierungskosten beantragt werden.

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  • Sie wohnen in Niedersachsen
  • Sie sind schwanger
  • Ihre Einkünfte liegen unter der festgelegten Einkommensgrenze
  • Sie verfügen nicht über Vermögen

 

Den Antrag können Sie bei uns in der Beratungsstelle stellen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin! Welche Unterlagen erforderlich sind, besprechen wir bei der Terminvergabe am Telefon!

 

Finanzielle Stiftungshilfen dürfen nicht auf andere Sozialleistungen (z.B. ALG2) angerechnet werden! Ein Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter kann zusätzlich gestellt werden.

Cookie Einstellungen

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Donum Vitae

Datenschutz

Wir verwenden Google Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz